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Inhalt
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Allgemeine Fragen zur Aufzeichnung von Lehrmaterialien
Was bedeutet OC-AV?
Über die OpenCast-Aufzeichnungsverwaltung (Kurz: OC-AV) können Aufzeichnungen im Hörsaal nicht nur geplant, sondern auch verwaltet und anderen Serien zugeordnet werden. Zudem kann eine Nachnutzung (Vergabe eines Embed-Links für Ilias oder H5P sowie die Nutzung in KITopen) festgelegt und anderen Benutzerinnen und Benutzern die Rechte zum Verwalten der Medien übermittelt werden. Aktuell stehen noch nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung. Der Service wird aber sukzessive ausgebaut und um weitere Features erweitert. |
Was bedeutet OpenCast?
In ILIAS-Kursen stehen Lehrenden sogenannte OpenCast-Objekte zur Bereitstellung von Vorlesungsaufzeichnungen und AV-Medien zur Verfügung. Dafür betreibt die KIT-Bibliothek ein OpenCast-System, in dem die Medien verarbeitet und gespeichert werden. Alle Medien eines OpenCast-Objektes in ILIAS sind in einer Serie in OpenCast abgebildet. Die OpenCast-Aufzeichnungsverwaltung dient dabei als vereinfachtes Frontend zum Verwalten dieser Serien und Medien durch die jeweiligen Lehrenden. Im OpenCast-Objekt in ILIAS können Lehrende selbst bestimmen, ob Kursteilnehmer:innen die Rechte erhalten, Inhalte aus den Serien nur anzusehen, herunterzuladen oder sogar eigene Inhalte in eine verknüpfte Serie hochzuladen. Nähere Informationen finden Sie hier: Anleitung Aufzeichnung ILIAS |
Was wird aufgezeichnet?
In allen ausgestatteten Hörsälen wird das Beamer- und das Mikrofon-Signal aufgezeichnet. In einigen besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine fest installierte Kamera hinzuzuschalten bzw. ein zweites Beamer-Signal (z. B. für den Visualizer) aufzunehmen. Die jeweiligen Möglichkeiten im Hörsaal sind individuell in der OC-AV bei der Aktivierung dargestellt. |
Was ist bei einer Vertretung der Veranstaltung zu beachten?
Dieser Fall obliegt der Eigenverantwortung. Sie können die automatisierte Aufzeichnung für einzelne Termine entweder deaktivieren oder mit der im Vorfeld eingeholten Einwilligung der Vertretung weiterführen. |
Wer hat alles Zugriff auf die Verwaltung der Aufzeichnungsvideos?
Jede Serie hat immer genau einen Besitzenden. Dieser kann mehrere zusätzliche Bearbeitende auf die Serie in der OC-AV freischalten. Weitere Informationen dazu folgen. |
Wie ist zu erkennen, ob die automatisierte Aufzeichnung in einem Hörsaal verfügbar ist?
Die jeweiligen Ausstattungsmerkmale und damit verbundenen Möglichkeiten der Aufzeichnung werden passend für die individuelle Veranstaltung in der OC-AV angezeigt. |
Was tun, wenn die automatisierte Aufzeichnung nicht verfügbar ist?
In Räumen, in denen keine automatisierte Vorlesungsaufzeichnung eingerichtet ist, bzw. eine Störung vorliegt, wird die Selbstaufzeichnung unterstützt. |
Dürfen auch Studierende aufgezeichnet werden?
Es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, Studierende (in Bild oder Ton) aufzuzeichnen. Die automatisierte Aufzeichnung ist so gestaltet, dass Studierende im Auditorium nicht mit aufgezeichnet werden. Bei der Selbstaufzeichnung ist eigenverantwortlich darauf zu achten. Praktische Umsetzungshinweise dazu finden Sie auf der Seite zur Selbstaufzeichnung. |
Allgemeine Fragen zur Verbreitung meiner Lehrmaterialien
Welche Möglichkeiten der Bereitstellung gibt es für meine Lehrmaterialien?
Die drei Bereitstellungswege sind untereinander kompatibel: Zunächst nur in ILIAS bereitgestellte Materialien können Sie auch nachträglich in KITopen veröffentlichen und so die Sichtbarkeit Ihrer Lehre steigern. Umgekehrt können auch in KITopen veröffentlichte Materialien in ILIAS eingebunden werden. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise unter "Rechtliche Fragen". |
Wer kann mir bei der Veröffentlichung helfen?
Bei allen Fragen zur Veröffentlichung können Sie sich an die KIT-Bibliothek wenden: Team E-Lehre Bei Fragen zu Aufzeichnungsplanung, Aufzeichnungsmöglichkeiten, Didaktik oder ILIAS-Support können Sie sich an das Zentrum für Mediales Lernen (ZML) wenden: |
Welche Vorteile hat es, wenn ich meine Vorlesung nicht nur in ILIAS, sondern auch über das Repository KITopen bereitstelle?
Auch wenn Sie Ihre Vorlesung bislang nur in ILIAS verwendet haben, können Sie jederzeit Ihre Materialien über das Repository KITopen campusweit oder auch weltweit veröffentlichen und so die Sichtbarkeit Ihrer Lehrinhalte deutlich steigern und Nutzungshürden beseitigen. Die Metadaten Ihrer Materialien sind immer weltweit sichtbar und in Suchmaschinen indexiert. Alle Materialien erhalten einen persistent Identifier (DOI), den Sie in Ihren Literaturlisten zitieren können. Außerdem können Sie mit der Veröffentlichung in KITopen Ihre Materialien ganz einfach über den Service KITopen Publikationslisten auf ihren eigenen Webseiten oder den Webseiten Ihres Instituts anzeigen lassen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie Ihre Vorlesung über KITopen dauerhaft zugänglich machen können, während die Verfügbarkeit über ILIAS zeitlich befristet ist. Für die Veröffentlichung im Repository KITopen empfehlen wir die Verwendung einer offenen Lizenz, so dass sie als Open Educational Resource (OER) angeboten wird. |
Was sind OER?
Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Open Educational Resources können einzelne Materialien aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. (Quelle: UNESCO Definition) |
Warum ist es sinnvoll, Lehrmaterialien als Open Educational Resource (OER) zu veröffentlichen?
OER machen Wissen kostenlos und weltweit zugänglich und erhöhen so die Chancengleichheit auf Bildung. Durch die Verbreitung und den Austausch von OER kann das Erstellen neuer Lehrmaterialien beschleunigt und vereinfacht werden. OER machen Best Practice Beispiele in der Lehre sichtbar und regen zur Nachahmung an. Dadurch können OER die Qualität der Lehre verbessern. Außerdem wird Ihre Lehrleistung sichtbarer und stärker wahrgenommen. So wie auch Sie selbst als Urheber. (Quelle: https://oer-faq.de/) Das KIT hat die Mission, Wissen für Gesellschaft zu schaffen und zu vermitteln und daher aus diesem Grund eine eigene Richtlinie erlassen (OER-Policy.) |
Wie kann ich meine Vorlesungsaufzeichnung in ILIAS veröffentlichen?
Am KIT gibt es mehrere Wege, Vorlesungen über ILIAS anzubieten. Die Services werden kooperativ von unterschiedlichen DE betreut: |
Wie kann ich meine Vorlesungsaufzeichnung in KITopen veröffentlichen?
Alle in ILIAS vorhandenen OpenCast-Mediendateien können über OC-AV verwaltet und über KITopen veröffentlicht werden. Dazu haben Sie zwei Optionen: Option 1: Importfunktion über "Mein KITopen":
Option 2: Exportfunktion über OC-AV:
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Informationsbroschüre "Digitale Lehrinhalte verbreiten – Services der KIT-Bibliothek". Auch nicht in ILIAS/OC-AV vorhandene Mediendateien können Sie in KITopen veröffentlichen:
Wenn Sie eine komplette Vorlesungsserie in KITopen veröffentlichen möchten, ist es sinnvoll, eine Serie zu erfassen. Beim Hochladen weiterer Videos dieser Serie können Sie den zuvor erfassten Serientitel aus der hinterlegten Liste auswählen, die Grunddaten wie z. B. Titel und Mitwirkende sind dann bereits vorhanden. |
Ich habe meine Vorlesung in KITopen veröffentlicht. Wie kann ich die Videos in einer Webseite oder in ILIAS einbinden?
In KITopen erhalten alle Audio- und Videodateien automatisch einen Einbettungscode in verschiedenen Auflösungen, den Sie zum Einbinden in Webseiten verwenden können. Mediendateien mit weltweiter Reichweite erhalten außerdem einen Direkt-Link zur Mediendatei (Mediathek-URL). Einbettungscode und Direkt-Link werden Ihnen nach der Publikation Ihres Audios/Videos per E-Mail zugeschickt. Außerdem können Sie sie auch im KITopen-Medienportal in der Vollanzeige der Mediendatei im Tab "Export" abrufen. In ILIAS wird das Einbinden über einen Einbettungscode nicht unterstützt. Sie können Ihre Mediendatei aber stattdessen über den Direkt-Link (Mediathek-URL) als Medienobjekt einbinden. Oder Sie können Ihr Video über den Videoplayer von H5P als interaktives Video mit interaktiven Inhalten (z. B. Quiz oder Kommentare) anreichern. Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf den Webseiten des ZML unter der Rubrik „Bereitstellung und Nachnutzung“ im Bereich "Nachnutzung eigener Aufzeichnungen". |
Rechtliche Fragen
Bei den folgenden Informationen handelt es sich um keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern um Hinweise, wie Sie Ihre Rechte als Forschende und Dozierende besser in Anspruch nehmen können.
Ich möchte meine Vorlesung aufzeichnen. Dürfen auch Studierende aufgezeichnet werden?
Es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, Studierende (in Bild oder Ton) aufzuzeichnen. Die automatisierte Aufzeichnung ist so gestaltet, dass Studierende im Auditorium nicht mit aufgezeichnet werden. Bei der Selbstaufzeichnung ist eigenverantwortlich darauf zu achten. Praktische Umsetzungshinweise dazu finden Sie auf der Seite zur Selbstaufzeichnung. |
Was muss ich beachten, wenn ich fremde Materialien für meine digitale Lehre verwende?
Bereits VOR der Aufzeichnung sollten Sie überlegen, in welcher Form Sie Ihr Video bereitstellen möchten.
Für alle drei Bereitstellungswege gilt, dass Sie Fremdmaterialien immer korrekt zitieren und nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vorgehen müssen. Für die Verbreitung im Campusnetz des KIT oder als Open Educational Ressource (OER) müssen Sie nach den Vorgaben des Zitatrechts § 51 UrhG handeln, bei zugriffsbeschränkten Seiten in einem Lernraum haben Sie noch etwas weitere Möglichkeiten, Materialien einzubinden (§ 60a UrhG). Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie für die spätere Nachnutzung flexibler sind, wenn Sie sich auf das Zitatrecht stützen oder am besten gleich gemeinfreie Fremdmaterialien oder Materialien mit freien Lizenzen verwenden. Eine korrekte Zitierung von Fremdmaterialien ist auch von Vorteil, wenn Sie selbst bestimmte Konditionen der Nachnutzung Ihrer digitalen Lehrmaterialien klar regeln möchten und Ihre Materialien unter einer Lizenz (z.B. CC-Lizenz) veröffentlichen. Die Verwendung von Zitaten ist dabei immer eingeschlossen. |
Gibt es spezielle rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Lehre und sind sie für mich relevant?
Falls Ihre Vorlesungsaufzeichnung Fremdmaterialien enthält, sind die Konditionen für die Bereitstellung in einem zugriffsbeschränkten Bereich wie ILIAS etwas großzügiger als bei der Veröffentlichung im Campusnetz oder als Open Educational Ressource (OER) (z.B. über das Repository KITopen). In der Regel sind diese erweiterten Möglichkeiten aber nicht unmittelbar lehrrelevant und behindern Sie auch bei der späteren Nachnutzung und Weiterverwendung der Materialien. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie bei der Aufbereitung Ihrer Lehrinhalte keine grundlegende Unterscheidung zu Ihrem sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten vornehmen und sich auch bei der Erstellung von digitalen Lehrinhalten am Zitatrecht zu orientieren. Bitte bedenken Sie, dass Sie immer die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einhalten und alle verwendeten Fremdmaterialien korrekt zitieren. Folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung:
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Meine Vorlesungsaufzeichnung enthält Fremdmaterialien: Wie darf ich sie über meinen Kurs in ILIAS hinaus veröffentlichen?
Sie können nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz geschützte Materialien (Texte, Grafiken, Bilder, Abbildungen, Filmausschnitte etc.) im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG verwenden, sofern Sie die dort beschriebenen Bedingungen einhalten. Konkret bedeutet das, dass die Verwendung des geschützten Materials als Beleg für Ihre Argumentation erforderlich sein muss. Die Auslegung bestimmen Sie selbst. Falls Sie sich dabei unsicher sind, können Sie selbstverständlich jederzeit die Urheber des geschützten Materials um die Veröffentlichungsrechte bitten. Welche Voraussetzungen müssen für ein Zitat erfüllt sein?
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Meine Vorlesungsaufzeichnung enthält fremde Bilder und Videos: Darf ich sie veröffentlichen?
Ja. Sie können nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz geschützte Materialien (Texte, Grafiken, Bilder, Abbildungen, Filmausschnitte etc.) im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG verwenden, sofern Sie die dort beschriebenen Bedingungen einhalten (s. o.) Das bedeutet, dass Sie bei Bildern das ganze Bild als Zitat verwenden können, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist. Bei Video- und Audiobeiträgen sollten Sie selbst ein gutes Maß für den Ausschnitt festlegen, den Sie für die Unterlegung Ihrer Argumentation benötigen (so viel wie nötig, so wenig wie möglich). Falls Sie sich dabei unsicher sind, können Sie selbstverständlich jederzeit die Urheber des geschützten Materials um die Veröffentlichungsrechte bitten. |
Ich möchte meine Vorlesung mit fremden Materialien anreichern (z.B. Bilder, Videos, Texte): Was muss ich dabei beachten?
Sie können für Ihre Lehre fremde Materialien nachnutzen, wenn Sie dafür die Bedingungen des Urheberrechtsgesetzes einhalten. Durch die korrekte Anwendung des Zitatrechts (§51 UrhG) sind Sie relativ frei in der Gestaltung Ihrer Materialien (s. FAQ). Völlig flexibel sind Sie, wenn Sie bereits unter einer freien Lizenz veröffentlichte Materialien (u.a. CC-Lizenz) oder gleich gemeinfreie Materialien (z.B. mit einer CC0-Lizenz) nachnutzen. Materialien, die unter CC0 veröffentlicht wurden, müssen Sie nicht einmal zitieren. Das hilft Ihnen bei einer freien Aufbereitung Ihrer Lehre. Siehe FAQ "Was sind freie Lizenzen / CC-Lizenzen?" und FAQ "Was bedeutet gemeinfrei?". |
Wo finde ich Materialien, die ich einfach nachnutzen kann (Materialien mit CC-Lizenz oder CC0)
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Wie kann ich verwendete urheberrechtlich geschützte Materialien korrekt zitieren?
Am KIT gibt es keine verbindlichen Vorgaben zum Zitieren, es gibt nur Vorgaben zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis. Das liegt daran, dass die unterschiedlichen Zitierstile i.d.R. von den jeweiligen wissenschaftlichen Communities abhängen. Hier ein paar allgemeine Hinweise: Die Quellenangabe sollte die Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname des Urhebers), und die genaue Fundstelle (z.B. Titel des Buches/der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Seitenzahl und ggf. auch Verlag) umfassen. Bei Materialien aus dem Internet ist neben der Urheberbezeichnung auch die URL anzugeben. Bei wissenschaftlichen Texten wird auch oft noch das Abrufdatum angegeben. Wurde das verwendete Material unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, wird nach der URL der Name der Lizenz mit Verlinkung zum Lizenztext angegeben. |
Darf ich ein zitiertes Bild abändern?
Nein, zitierte Bilder dürfen nicht verändert werden. Nicht unter diese Regel fällt die Änderung der Größe. |
Darf ich die Größe eines zitierten Bildes ändern, sodass das Bild eine ganze Folie einnimmt?
Ja, Bilder und Fotos dürfen in einer anderen Größe verwendet werden. Ein kleines Bild aus einem Lehrbuch darf also durchaus als Zitat eine ganze Folie einnehmen. |
Ich zitiere einen Film und verwende einen Filmausschnitt. Wie lange darf der Filmausschnitt maximal sein?
Es gibt keine genauen Vorgaben. Richtlinie: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. |
Soll ich für meine Lehre selbst eine bestimmte Lizenz verwenden?
Es ist grundsätzlich sinnvoll, Ihre Materialien unter eine freie Lizenz zu stellen, denn damit bestimmen Sie nicht nur über die Verbreitungswege, sondern auch über die Konditionen der Nachnutzung insgesamt. Diese sind dann für jede/jeden Nutzerin/Nutzer klar ersichtlich, was er/sie mit den Materialien machen darf. Für die Verbreitung Ihrer Lehre als Open Educational Resources (OER) bietet sich das international sehr weit verbreitete und standardisierte Lizenzmodell von „Creative Commons“ (CC-Lizenz) an. Wenn Sie diese verwenden, haben Nutzer bei der Nachnutzung Ihrer Materialien mehr Möglichkeiten, als durch das UrhG (u.a Nutzung für den eigenen persönlichen Gebrauchgemäß § 53 UrhG)). Sie als Urheberin/Urheber werden dabei stets genannt und Sie und Ihre Lehrmaterialien erhalten eine erhöhte Sichtbarkeit. Das liegt auch in der Mission des KIT insgesamt (OER-Policy). |
Was sind freie Lizenzen / CC-Lizenzen?
Mit einer freien Lizenz erweitern Sie die Optionen für die Nachnutzung: Die Urheberrechte verbleiben weiterhin bei Ihnen, aber Sie räumen zusätzlich Rechte zur Nachnutzung ein. Anhand der freien Lizenz können andere Personen sofort erkennen, wie das Dokument genutzt werden darf, dadurch kann eine schnellere Verbreitung erfolgen. Sie als Urheberin/Urheber werden dabei stets genannt. Zu den am verbreitesten freien Lizenzen zählen die Lizenzmodelle von „Creative Commons“ (CC-Lizenzen). Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Webseiten unter "Lizenzen". |
Welche Creative Commons Lizenz soll ich verwenden?
Alle Creative Commons Lizenzen ermöglichen den Betrachtern und Nachnutzern Ihrer Materialien eine etwas erweiterte Nutzung, als es das Urheberrechtsgesetz erlaubt. Besonders empfehlenswert sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, da sie die Bearbeitung und Nutzung zu jeglichen Zwecken ermöglichen. Sie gelten daher in der Open-Access-Community als einzig "echte" freie Lizenzen. Die Bedingungen NC (keine kommerzielle Nutzung) und ND (keine Bearbeitung) schränken die Nachnutzung mehr ein und erfüllen streng genommen nicht die Definition von Open Educational Resources (OER), können aber auch verwendet werden. Bedenken Sie, dass ein Verbot der kommerziellen Nutzung auch bedeutet, dass eine OER z. B. nicht an privaten Hochschulen verwendet werden darf. |
Ich verwende fremde Materialien, die bereits eine Lizenz haben. Was muss ich beachten?
Falls Sie Fremdmaterialien verwenden, die bereits mit einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, darf die Lizenz für das gesamte Video der ursprünglichen Lizenz nicht widersprechen bzw. sie weiter einschränken. Es ist aber immer möglich, Teile von der gewählten Lizenz auszuschießen und entsprechend zu kennzeichnen. („Sofern nicht anders angegeben, ist dieses Werk lizenziert unter …", „mit Ausnahme der Grafiken XYZ …."). Es gilt der Grundsatz, dass Sie die Inhalte, Sie nicht unter derselben CC-Lizenz verbreitet sind, extra kennzuzeichnen. Sonst laufen Sie Gefahr, diese Inhalte unerlaubt mitzulizenzieren – was eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Sie müssen also darauf hinweisen, dass sich die CC-Lizenz“ nur auf die eigenen Inhalte bezieht und nicht auf die anderen Inhalte. Eine andere Alternative ist, die Fremdmaterialien (i.d.R. Bilder und Grafiken) nicht unter der verwendeten Lizenz, sondern im Rahmen des Zitatrechts zu verwenden. Siehe Beispiele: |
Was bedeutet "gemeinfrei"?
Ein Werk ist gemeinfrei, wenn es keinem Urheberrecht unterliegt. Das ist z. B. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers). Gemeinfrei sind auch amtliche Werke (z. B. Gesetzestexte, Verordnungen, behördliche Texte). Ein mit einer CC0-Lizenzlizenziertes Werk wurde in die Gemeinfreiheit "entlassen". Das bedeutet, dass die Urheberinnen und Urheber auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet haben, soweit das gesetzlich möglich ist. |