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Autorenrechte
Inhalt
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Autorenrechte und Verlagsvertrag
Immer mehr Förderer verlangen die öffentliche Bereitstellung von Publikationen nach den Grundsätzen von Open Access. Auch die Open-Science-Policy der Helmholtz-Gemeinschaft fordert von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des KIT den offenen Zugang zu ihren wissenschaftlichen Publikationen.
Die KIT-Bibliothek befördert den Gedanken des Open Access durch ihre Publikationsdienste und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Autor oder Autorin. Im Folgenden finden Sie einige grundlegende Hinweise, um sich beim Abschluss von Autorenverträgen die Rechte für eine Open-Access-Publikation zu sichern. Die Inhalte stellen keinerlei rechtsverbindlichen Auskünfte dar.
Autoren besitzen als Urheber in der Regel alle Rechte an ihren Werken. Über einen Verlagsvertrag oder vergleichbare Formen der Rechteübertragung treten sie sogenannte Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte an Verlage ab.
Formen der Rechteübertragung:
- Einfache/nicht-exklusive Nutzungsrechte:
Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt, das Werk auf die genehmigte Art zu verwenden, ohne dass hierdurch eine Nutzung durch die Urheber selbst oder durch Dritte ausgeschlossen wird.
Ein Verlag, dem Sie nur das einfache Nutzungsrecht übertragen haben, kann Ihnen nicht verbieten, das Werk auch auf weiteren Repositorien wie KITopen Open Access zu publizieren.
- Ausschließliche/exklusive Nutzungsrechte:
Vergeben Sie ausschließliche Rechte auf Ihr Werk, so kann es der Verlag unter Ausschluss aller anderen Personen nutzen.
Die Verlagsverträge bei reinen Open-Access-Zeitschriften oder Open-Access-Verlagen erlauben in der Regel die weitere Bereitstellung der Publikationen auf Repositorien wie KITopen. Ein herkömmlicher Verlag wird jedoch standardmäßig die ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte einfordern und somit weitere Open-Access-Veröffentlichungswege unterbinden wollen.
Vor Vertragsschluss: Optionen der Änderungen des Autorenvertrags
Sie können den Verlagsvertrag ändern, um eine Zweitveröffentlichung Ihrer Publikation in einem öffentlich zugänglichen Repository wie KITopen wahrnehmen zu können. Die Änderungen müssen vor dem Vertragsabschluss eingebracht werden:
- Streichungen von einschränkenden Veröffentlichungsrechten
Wenn Sie bei Verlagsverträgen für die elektronische Version der Publikation nur die einfachen Nutzungsrechte vergeben, können Sie eine Zweitveröffentlichung in KITopen vornehmen. Im einfachsten Fall streichen Sie aus Ihrem Verlagsvertrag einschränkende Formulierungen wie "exclusive rights", "ausschließliche" bzw. "alle" Nutzungsrechte für die Online-Publikation aus dem Vertragstext heraus. In vielen Fällen werden diese Änderungen von Verlagen akzeptiert. - Vertragszusätze (Author´s Addendum)
Alternativ können Sie Ihrem Verlagsvertrag einen Zusatz/Addendum beifügen, um sich auf diesem Weg das einfache Nutzungsrecht für die Open-Access-Veröffentlichung über KITopen zu sichern. Der Vertragszusatz erhält Gültigkeit, sobald im Verlagsvertrag ein Hinweis darauf gegeben ist und der Verlag keinen Widerspruch einlegt, sondern den Veröffentlichungsvorgang fortsetzt.
Anleitung für die Anwendung eines Author’s Addendum |
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Nach Vertragsschluss: Optionen für eine Open-Access-Publikation
Wir empfehlen Ihnen, sich im Falle einer Verlagspublikation stets die Rechte für eine Open-Access-Veröffentlichung zu sichern. Sollte das nicht erfolgt sein, bestehen folgende Optionen zur Zweitveröffentlichung in KITopen:
- Zweitveröffentlichung anhand von Verlagspolicies (Sherpa/Romeo Liste)
Inzwischen hat die Diskussion um Open Access den Druck auf viele Fachverlage verstärkt und sie gestatten teilweise die parallele elektronische Bereitstellung der Verlagspublikationen in Repositorien wie KITopen. Allerdings erfolgt das in den überwiegenden Fällen unter Auflagen (z.B. Embargos) und abhängig vom Volltexttyp. Die SHERPA/RoMEO-Liste gibt Auskunft darüber, was bestimmte Verlage im Hinblick auf die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen gestatten.Bei der Veröffentlichung Ihrer Publikation in KITopen orientieren wir uns routinemäßig bei Zeitschriftenaufsätzen an diesen Verlagspolicies und zeigen Ihnen diese auch im Workflow des Volltextuploads an.
- Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz
Der Gesetzgeber hat die Rechte wissenschaftlicher Autoren gegenüber den Verlagen gestärkt. Seit Beginn des Jahres 2014 können Autoren nach § 38 (4) UrhG unter bestimmten Bedingungen die Postprints/begutachtete Manuskripte Ihrer im Verlag publizierten Zeitschriftenaufsätze über das Internet und in Repositorien wie KITopen mit einem Jahr Embargofrist frei zugänglich machen. Die Regelung gilt zwar unabhängig von den im Verlagsvertrag getroffenen Abtretungen von Nutzungsrechten, ist jedoch sehr restriktiv ausgestaltet und an mehrere Bedingungen gekoppelt. Eine gute Übersicht erhalten Sie hier.
Daher prüfen wir in KITopen zunächst, ob über entsprechende Verlagspolicies erweiterte Publikationsmöglichkeiten vorliegen.